§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Partnerbedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm von LÖSCHBOOSTER. Anbieter ist die Caruso Consulting UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Adriano Caruso (im Folgenden "Anbieter").
(2) Partner ist, wer nach erfolgreicher Bewerbung vom Anbieter freigeschaltet wurde (im Folgenden "Partner").
(3) Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Bewerbung bestätigt der Partner, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Abweichende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform zustimmt.
§ 2 Bewerbung und Freischaltung
(1) Die Teilnahme setzt eine Bewerbung über das Formular auf loeschbooster.de/partner voraus. Der Partner macht dort wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Kanälen, deren Reichweite und Zielgruppe.
(2) Der Anbieter prüft jede Bewerbung und entscheidet frei über die Freischaltung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung muss der Anbieter nicht begründen.
(3) Mit der Freischaltung kommt der Partnervertrag zustande. Der Partner erhält Zugang zum Partnerbereich mit seinem persönlichen Partnerlink.
(4) Stellen sich Angaben aus der Bewerbung als unzutreffend heraus, darf der Anbieter die Freischaltung widerrufen.
§ 3 Leistung des Partners
(1) Der Partner bewirbt LÖSCHBOOSTER in seinen Kanälen und verweist dabei über seinen Partnerlink oder einen ihm zugeordneten Aktionscode auf loeschbooster.de.
(2) Der Partner handelt selbstständig und auf eigene Kosten. Er ist weder Vertreter noch Mitarbeiter des Anbieters und gibt keine Erklärungen im Namen des Anbieters ab.
(3) Eine Pflicht zu einem bestimmten Werbeumfang besteht nicht.
§ 4 Werberegeln
(1) Der Partner kennzeichnet jede Werbung für LÖSCHBOOSTER nach den gesetzlichen Vorgaben eindeutig als Werbung oder Anzeige.
(2) Der Partner verwendet ausschließlich zutreffende Aussagen. Insbesondere sind unzulässig: Versprechen einer Löschung oder Löschgarantie, Aussagen über Erfolgsquoten, die Darstellung als Rechtsberatung, die Behauptung einer Verbindung zu Google sowie erfundene Kundenstimmen.
(3) Untersagt sind außerdem: Buchung von Suchanzeigen auf die Begriffe "LÖSCHBOOSTER", "loeschbooster" oder Schreibvarianten; Registrierung oder Nutzung von Domains, Profilen oder Accounts mit dem Namen LÖSCHBOOSTER; unverlangte Werbung per E-Mail, Messenger, Telefon oder Fax; Veröffentlichung auf Gutschein- und Cashback-Portalen ohne Freigabe in Textform; Cookie-Dropping, Klickmanipulation, versteckte Weiterleitungen und jede Form künstlich erzeugter Klicks; Werbung in Umfeldern mit rechtswidrigen, jugendgefährdenden, diskriminierenden oder extremistischen Inhalten.
(4) Logos, Texte und Grafiken des Anbieters darf der Partner nur in der im Partnerbereich bereitgestellten Form und nur für die Dauer des Vertrags verwenden.
§ 5 Zuordnung von Bestellungen
(1) Eine Bestellung wird dem Partner zugeordnet, wenn der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach dem Klick auf den Partnerlink bestellt oder bei der Bestellung den persönlichen Aktionscode des Partners einlöst.
(2) Bei mehreren Partnerlinks zählt der zuletzt genutzte. Ein eingelöster Aktionscode eines Partners hat Vorrang vor einem Partnerlink.
(3) Bestellungen des Partners selbst, seiner Mitarbeiter oder von Unternehmen, an denen er beteiligt ist, begründen keinen Provisionsanspruch.
(4) Maßgeblich für die Zuordnung sind die Aufzeichnungen des Anbieters. Der Partner sieht alle ihm zugeordneten Bestellungen im Partnerbereich.
§ 6 Provision
(1) Für Bestellungen über den Partnerlink oder den persönlichen Code des Partners erhält der Partner eine Provision vom Nettobetrag: 25 Prozent für den 1. bis 5. Verkauf, 35 Prozent für den 6. bis 10. Verkauf und 50 Prozent ab dem 11. Verkauf. Link- und Code-Verkäufe zählen gemeinsam. Erzielt der Partner drei Monate lang keinen Verkauf, beginnt die Zählung von vorn. Abweichende Konditionen für einzelne Aktionen vereinbaren die Parteien in Textform.
(2) Die Provision entsteht zunächst als vorgemerkt. Nach Ablauf der im Partnerbereich angegebenen Haltefrist wird sie freigegeben, sofern die Bestellung nicht erstattet, zurückgebucht oder storniert wurde.
(3) Wird eine Bestellung nach Auszahlung der Provision erstattet oder zurückgebucht, verrechnet der Anbieter die Provision mit der nächsten Auszahlung. Ist eine Verrechnung nicht möglich, zahlt der Partner den Betrag innerhalb von 14 Tagen zurück.
(4) Der Anbieter darf die Provisionshöhe für künftige Bestellungen mit einer Ankündigung von 30 Tagen in Textform ändern. Bereits vorgemerkte Provisionen bleiben unberührt.
§ 7 Abrechnung und Auszahlung
(1) Der Anbieter rechnet monatlich ab. Bis zum 10. eines Monats erstellt er für den Vormonat eine Gutschrift über alle freigegebenen Provisionen und überweist den Betrag auf das im Partnerbereich hinterlegte Konto.
(2) Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Der Partner widerspricht dem nicht und stellt keine eigene Rechnung. Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, weist die Gutschrift die Umsatzsteuer aus. Nutzt der Partner die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, erfolgt die Gutschrift ohne Umsatzsteuer mit entsprechendem Hinweis.
(3) Der Partner hält Angaben zu Anschrift, Steuerstatus, Steuernummer oder USt-IdNr. und Bankverbindung im Partnerbereich aktuell. Fehlen sie, bleibt die Auszahlung offen, bis sie vollständig sind.
(4) Liegt der freigegebene Betrag unter der im Partnerbereich angegebenen Mindestauszahlung, wird er auf den Folgemonat übertragen. Bei Vertragsende zahlt der Anbieter verbleibende freigegebene Beträge ab 10 Euro aus.
(5) Einwände gegen eine Gutschrift erhebt der Partner innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform. Danach gilt die Gutschrift als anerkannt.
(6) Für die Versteuerung seiner Einnahmen ist der Partner selbst verantwortlich.
§ 8 Sperrung bei Verstößen
(1) Verstößt der Partner gegen § 4 oder § 5 Abs. 3, darf der Anbieter den Partnerzugang sofort sperren.
(2) Provisionen aus Bestellungen, die auf einem Verstoß beruhen, entfallen. Der Anbieter kann bereits gezahlte Provisionen aus solchen Bestellungen zurückfordern.
(3) Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Partnervertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Beide Seiten können ihn mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Stellt der Anbieter das Partnerprogramm oder LÖSCHBOOSTER ein, endet der Vertrag mit Ablauf der Ankündigungsfrist.
(4) Nach Vertragsende entfernt der Partner Partnerlinks und Werbemittel innerhalb von 14 Tagen. Bestellungen, die vor Vertragsende zugeordnet wurden, werden nach diesen Bedingungen abgerechnet.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(2) Der Anbieter schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der Website oder des Trackings. Für technische Ausfälle des Trackings, die er nicht grob fahrlässig verursacht hat, besteht kein Ersatzanspruch.
(3) Der Partner stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Werbung des Partners beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Anbieter verarbeitet die Daten des Partners zur Durchführung des Partnervertrags nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung im Abschnitt Partnerprogramm.
(2) Der Partner erhält keine personenbezogenen Daten von Kunden. Angaben im Partnerbereich zu Bestellungen und Konditionen behandelt er vertraulich.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Ankündigung von 30 Tagen in Textform ändern. Widerspricht der Partner nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Widerspricht der Partner, können beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 16. Oktober 2026